AGB

1. Geltungsbereich, Zustandekommen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die gegenseitigen Beziehungen zwischen dem Kunden bzw. seinen Rechtsnachfolgern (nachfolgend „KUNDE“) und der Finanzplanung Zürichsee AG (nachfolgend „FPZ“) und gelten sachlich für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien (nachfolgend gemeinsam die „PARTEIEN“). Abweichende Regelungen gelten als ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zwischen den PARTEIEN vereinbart worden ist.

1.2 Zusammen mit den mit dem KUNDEN im Einzelfall vereinbarten Leistungen, Dienstleistungen, Servicepaketen und/oder weiteren Produkten (nachfolgend „LEISTUNGEN“) stellen diese AGB die abschliessende Vereinbarung (nachfolgend die „VEREINBARUNG“) zwischen dem KUNDEN und der FPZ dar. Änderungen der VEREINBARUNG bedürfen der Schriftform.

1.3 Die VEREINBARUNG zwischen den PARTEIEN kommt erst zustande, wenn FPZ dem KUNDEN die vereinbarten LEISTUNGEN mittels Begleitschreiben per E-Mail oder via Postweg bestätigt hat.

2. Allgemeiner Gegenstand der Vereinbarung
2.1 Das Ziel von FPZ ist die konsequent auf die spezifischen Bedürfnisse des KUNDEN ausgerichtete Beratung mit einem optimalen Kosten-/Nutzenverhältnis.

2.2 FPZ ist in keiner Weise an die Anbieter von Finanzprodukten oder Finanzdienstleistungen gebunden oder in irgendeiner Weise von diesen abhängig. Die Empfehlung, bestimmte Vermögensanlagen, Finanz- oder Versicherungsprodukte zu wählen, erfolgt marktneutral und unabhängig. Hierzu werden die persönlichen Umstände des KUNDEN sowie seine persönlichen Präferenzen berücksichtigt. Die Entscheidung, einen Vorschlag umzusetzen oder nicht, fällt der KUNDE ausschliesslich alleine. Der KUNDE trägt entsprechend jedes Risiko sowie die daraus resultierenden Folgen alleine.

2.3 Ein bestimmter Erfolg wird von FPZ nicht geschuldet oder garantiert. Insbesondere gibt FPZ keinerlei Zusicherungen für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Folgen oder sonstiger Ergebnisse ab.

2.4 Festgelegte Terminangaben in den vereinbarten LEISTUNGEN gelten als blosse Zielvorgaben und sind nicht verbindlich im Sinne einer Zusicherung.

2.5 FPZ ist berechtigt, zur Erbringung ihrer LEISTUNGEN jederzeit geeignete Dritte beizuziehen und/oder Arbeiten teilweise oder ganz an Dritte zu übertragen.

3. FPZ Servicepakete
3.1 Servicepaket „Classic“
Das Servicepaket „Classic“ umfasst folgende Leistungen:
– Einmal jährlicher Service Termin mit Überprüfung des Versicherungs-Portfolios
Versicherungsthemen
– Fortlaufende Erstellung und Verwaltung des Kundenordners, welcher die mit dem KUNDEN vereinbarten
LEISTUNGEN sowie die Steuererklärungen und das Versicherungs-Portfolio dokumentiert

3.2 Servicepaket „Komfort“
Das Servicepaket „Komfort“ umfasst folgende Leistungen:
– Einmal jährliche Erstellung einer einfachen Steuererklärung für den KUNDEN, unter Voraussetzung, dass der
KUNDE die dafür benötigten Unterlagen gemäss Checkliste auf erste Aufforderung hin und fristgerecht an FPZ
zustellt
– Einmal jährlicher Service Termin mit Überprüfung des Versicherungs-Portfolios
– Cash Kurs (4 x jährlich), online per Einladung durch einen externen Partner, Information über aktuelle Finanz- und
Versicherungsthemen
– Fortlaufende Erstellung und Verwaltung des Kundenordners, welcher die mit dem KUNDEN vereinbarten
LEISTUNGEN sowie die Steuererklärungen und das Versicherungs-Portfolio dokumentiert

3.3 Servicepaket „Premium“
Das Servicepaket „Premium“ umfasst folgende Leistungen:
– Sämtliche Leistungen des Servicepaket „Komfort“
– Cash Kurs (4 x jährlich) für Begleitperson nach freier Wahl
– Professionelle telefonische Rechtsberatung in dringenden Fällen (unabhängig von Rechtsschutzversicherung),
maximal 15 Minuten pro Fall. Das Mandatsverhältnis entsteht ausschliesslich zwischen dem KUNDEN und dem Anwalt. Der Anwalt ist berechtigt, die Annahme eines Mandates abzulehnen und/oder den KUNDEN an die Rechtsschutzversicherung zu verweisen
– Vergünstigung für den Bezug von Dienstleistungen bei Partnerunternehmen von FPZ

3.4 Die Servicepakete werden eine Laufzeit von jeweils drei Jahren abgeschlossen und verlängern sich danach jeweils automatisch um weitere drei Jahre, sofern diese von einer PARTEI nicht unter Einhaltung von 60 Tagen auf das Ende einer Laufzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden. Bei vorzeitiger Kündigung des KUNDEN ist die Gebühr für die gesamte Laufzeit geschuldet. Eine (pro rata) Rückerstattung von Gebühren ist ausgeschlossen.

4. Instruktionen und Mitwirkungspflicht des Kunden
4.1 FPZ handelt grundsätzlich nach den Instruktionen, die ihr vom KUNDEN erteilt werden. Sofern Instruktionen ausbleiben, nicht rechtzeitig erfolgen sowie in dringenden Fällen kann FPZ ohne Rücksprache mit dem KUNDEN auf dessen Kosten alle Massnahmen treffen, die von FPZ als nützlich oder notwendig erachtet werden. Über die so getro- ffenen Massnahmen wird der KUNDE von FPZ schnellstmöglich in Kenntnis gesetzt.

4.2 Die Leistungen von FPZ hängen massgeblich von der Kooperation des KUNDEN ab. Der KUNDE hat FPZ – ohne besondere Aufforderung – rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zukommen zu lassen, die für eine ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen und Dienstleistungen erforderlich sind. FPZ darf davon ausgehen, dass die vom KUNDEN überlassenen Unterlagen, erteilten Informationen und Angaben wahrheitsgemäss sowie Instruktionen korrekt und vollständig erfolgen.

4.3 FPZ übernimmt keinerlei Haftung für Verluste, direkte oder indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn oder anderweitige Schäden im Zusammenhang mit den erbrachten LEISTUNGEN, die auf unwahre, ungenaue, unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Angaben, Informationen oder Unterlagen sowie falsche Instruktionen des KUNDEN oder von Dritten zurückzuführen sind..

5. Kundendaten und Aufbewahrung von Kundendossiers
5.1 Im Rahmen der VEREINBARUNG ist FPZ gesetzlich verpflichtet, alle Kundendaten vertraulich zu behandeln. FPZ verpflichtet sich daher, ohne Einverständnis des KUNDEN keinerlei Informationen an Drittpersonen – mit folgenden Ausnahmen – weiterzugeben: Alle zur Abschätzung des Risikos und für die Ausstellung und Überprüfung der späteren Anträge für Allfinanzprodukte benötigten Daten dürfen ohne Einwilligung des KUNDEN an involvierte Banken und/oder Versicherungsgesellschaften sowie Rechtsanwälte weitergegeben werden bzw. gibt der KUNDE hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Bearbeitung seiner Daten durch FPZ und die beteiligten Dritten ab. Ferner dürfen die Daten durch FPZ an im Rahmen der Erbringung der LEISTUNGEN oder zur Datenverarbeitung und Speicherung beigezogene Dritte weitergegeben werden, soweit und sofern diese beigezogenen Dritten einer gleichwertigen vertraglichen Verpflichtung oder gesetzlichen Vorschrift zur Geheimhaltung unterstehen.

5.2 Alle Kundendossiers werden nach Beendigung der VEREINBARUNG zur Entlastung an den KUNDEN zurückgegeben. FPZ ist berechtigt, von ihr angelegte Akten nach Ablauf von zehn Jahren nach Beendigung der VEREINBARUNG ohne weitere Zustimmung des KUNDEN zu vernichten.

6. Kommunikationsmittel
6.1 FPZ setzt im Rahmen ihrer LEISTUNGEN mit KUNDEN und Dritten Kommunikationsmittel wie E-Mail, Internet, E- Banking, Telefon und Messenger-Dienste (nachfolgend „Kommunikationsmittel“) ein, welche hinsichtlich Geheimhaltung und Sicherheit Risiken bergen. Der KUNDE ist mit der Nutzung der Kommunikationsmittel einverstanden und ermächtigt FPZ hierzu ausdrücklich. Sollte der KUNDE generell oder im Einzelfall der Übermittlung von Informationen oder Dokumenten per E-Mail oder Messenger-Diensten nicht zustimmen, ist FPZ darüber schriftlich zu informieren. Ohne rechtzeitigen Gegenbericht des KUNDEN wird dessen Zustimmung zum Einsatz sämtlicher Kommunikationsmittel angenommen.

6.2 FPZ hat die üblichen und zumutbaren Massnahmen ergriffen, um die vorstehenden Risiken bei der Nutzung der Kommunikationsmittel nach Möglichkeit zu beschränken. Bei sämtlichen direkten, indirekten Schäden oder Folgeschäden aufgrund verspäteter, falscher oder unterlassener Ausführung der Weisung, welche auf die unvollständige oder unrichtige Übermittlung oder Fälschung der Identität beim Einsatz der Kommunikationsmittel zurückzuführen sind, verzichtet der KUNDE auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und verpflichtet sich, FPZ vollumfänglich schadlos zu halten.

6.3 Betreffend Bestimmungen zum Datenschutz wird auf die separat abgefasste Datenschutzerklärung von FPZ verwiesen. Der KUNDE bestätigt, bei Abschluss einer VEREINBARUNG über den Inhalt orientiert worden zu sein und der Datenschutzerklärung ausdrücklich zuzustimmen. Eine aktuelle Version der Datenschutzerklärung kann auf der Webseite von FPZ abgerufen werden.

7. Vergütung und Gebühren
7.1 Die Vergütung und Gebühren für die von FPZ gemäss VEREINBARUNG auszuführenden LEISTUNGEN werden im Einzelfall vereinbart. Ohne anderweitige Regelung sind die LEISTUNGEN vom KUNDEN im Voraus ohne Abzug auf das von FPZ angegebene Konto zu bezahlen. Nicht in der VEREINBARUNG inbegriffene LEISTUNGEN sowie Spesen und Auslagen werden separat in Rechnung gestellt und sind vom KUNDEN innert 30 Tagen auf das von FPZ angegebene Konto zu bezahlen.

7.2 Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang hat FPZ das Recht, ihre LEISTUNGEN sofort einzustellen, allfällige Onlinezugänge zu sperren und/oder die VEREINBARUNG fristlos und ohne Schadenersatzansprüche des KUNDEN aufzulösen. Bei Zahlungsverzug können dem KUNDEN Mahnspesen in der Höhe von CHF 30 pro Mahnung belastet werden. Zudem ist bei Verzug ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. geschuldet.

7.3 Der KUNDE hat keinerlei Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Vergütungen und Gebühren (auch nicht pro rata), wenn er LEISTUNGEN der VEREINBARUNG nicht in Anspruch nimmt oder die VEREINBARUNG vorzeitig kündigt.

7.4 Bei Kündigung der VEREINBARUNG bezahlt der KUNDE an FPZ alle bereits erbrachten LEISTUNGEN, Spesen und Auslagen, sofern diese Kosten nicht bereits durch die vorausbezahlten Vergütungen gedeckt sind.

7.5 FPZ hat jederzeit das Recht, die Höhe ihrer Gebühren und die in den Servicepaketen inbegriffenen Dienstleistungen anzupassen. Soweit nicht gegenteilig vereinbart, verstehen sich sämtliche Gebühren exklusive Steuern. Eine Anpassung gilt für den KUNDEN jeweils ab dem auf der Website von FPZ publizierten Zeitpunkt bzw. der dem KUNDEN mittels Schreiben zugestellten Termin.

8. Haftung
8.1 FPZ, Mitarbeiter und Hilfspersonen haften nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden, Mangelfolgeschäden sowie bei entgangenem Gewinn ist die Haftung von FPZ ausgeschlossen.

8.2 Für sämtliche Verträge mit Versicherungen, Banken und weiteren Institutionen (nachfolgend „DRITTGESELLSCHAFT“) sind die Verträge und Geschäftsbedingungen dieser DRITTGESELLSCHAFTEN gültig. Mit dem Abschluss einer Versicherung und oder eines Vertrages mit DRITTGESELLSCHAFTEN bestätigt der KUNDE den Erhalt und die Akzeptanz der entsprechenden Vertragsbedingungen. FPZ übernimmt keinerlei Haftung für Verträge, die der KUNDE mit DRITTGESELLSCHAFTEN vereinbart hat.

8.3 Die Haftung von FPZ für Dritte, denen FPZ die Ausführung von LEISTUNGEN befugterweise übertragen oder die sie dafür beigezogen hat sowie für DRITTGESELLSCHAFTEN, wird vollständig ausgeschlossen. Der KUNDE hat sich diesbezüglich direkt an seinen jeweiligen Vertragspartner zu halten.

8.4 FPZ übernimmt keinerlei Haftung, wenn ein Antrag von einer DRITTGESELLSCHAFT nicht oder zu spät angenommen oder abgelehnt wird.

9. Dauer der Vereinbarung und Kündigung
9.1 Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, wird die VEREINBARUNG auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und ist erstmals nach einer Laufzeit von drei Jahren durch die PARTEIEN kündbar. Nach Ablauf der Laufzeit von drei Jahren erneuert sich die VEREINBARUNG stillschweigend um weitere drei Jahre, sofern die VEREINBARUNG von einer der PARTEIEN nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf einer Laufzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.

9.2 Kündigt der KUNDE vorzeitig vor Ablauf einer dreijährigen Laufzeit die VEREINBARUNG, so schuldet er FPZ die Gebühren für die gesamte Laufzeit (drei Jahre) und hat keinerlei Anspruch auf (pro rata) Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

10. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
FPZ behält sich die jederzeitige Änderung der AGB vor. Diese werden auf der Website von FPZ publiziert und dem KUNDEN auf dem Postweg zugestellt und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist als vom KUNDEN akzeptiert.

11. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Diese VEREINBARUNG untersteht ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes (CISG). Erfüllungsort, Betreibungsort für KUNDEN mit Wohnsitz im Ausland und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von FPZ. FPZ hat indessen auch das Recht, den KUNDEN beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

Zürich, 05.01.2022