Güter- und erbrechtliche Beratung
Sorge heute bereits dafür, dass Dein Vermögen so weitergegeben wird, wie Du es dir wünschst. Und stelle sicher, dass Deine Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Du sie nicht mehr äussern kannst.
Besteht weder ein Testament noch ein Erbvertrag, legt das Gesetz fest, wer erbt. Mit einer Nachlassplanung der Finanzplanung Zürichsee gestaltest Du Dein Erbe nach Deinen Wünschen und Bedürfnissen. Wir zeigen Dir Möglichkeiten auf und beraten Dich umfassend und kompetent bei der Regelung Deiner persönlichen Vermögensnachfolge. Schildere uns Deine Pläne, Ziele und Vorstellungen und wir erarbeiten gemeinsam mit Dir eine Lösung, die Deine Bedürfnisse und Erwartungen bestmöglich erfüllt.
Bei welchen Fragen wir Antworten haben
- Wer erbt von Gesetzes wegen?
- Wie muss ich ein Testament verfassen, damit es gültig ist?
- Wie kann ich über meinen Nachlass verfügen?
- Wie kann ich meinen Lebenspartner so weit wie möglich finanziell absichern?
- Was muss ich beachten, wenn ich Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen will?
- Wie kann ich einen Willensvollstreckerin einsetzen?
- Was kann ich tun, um Streitereien unter meinen Erben vorzubeugen?